Wie erhalte ich den Personenbeförderungsschein für Braunschweig?
Allgemeine Voraussetzungen
Mindestalter (zum Prüfungstermin): Taxi- und Mietwagenfahrer 21 Jahre
- Bei Antragstellung muß das Mindestalter von 21 Jahren erreicht sein. In Ausnahmefällen kann der Antrag 1-2 Monate früher gestellt werden, der Taxischein wird dann aber erst später ausgehändigt.
Weniger als 4 Punkte im Zentralregister
- Bei mehr als 3 Punkten im Zentralregister in Flensburg wird der Antrag abgelehnt
Gesundheitliche Tauglichkeit
- Die arbeitsmedizinische Untersuchung beinhaltet einen Seh-, Hör- und Reaktionstest:
Wir empfehlen folgenden Arzt: Dr. Franke, Lange Straße 36 ,
Tel. 0531 / 4 27 26
Persönliche Zuverlässigkeit
- Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
Führerschein mind. 2 Jahre
Besitz des Führerscheins Klasse B (alt: Klasse 3), gültig seit mindestens zwei Jahren
Antragsablauf
Nachfolgend aufgeführte Formalitäten sind zum Erlangen des P-Scheins zu erledigen.
- Antrag von der Führerscheinstelle (Braunschweig, Porsche Straße) holen
- Amtsärztlich untersuchen lassen
- Mit Attesten bei der Führerscheinstelle den Antrag auf P-Schein für Braunschweig stellen.
- Auf die Ortskundeprüfung vorbereiten
- Nach ca. 5-6 Wochen kommt die Einladung zur Ortskundeprüfung
- Prüfung im Rathaus BS (am 1. Donnerstag im Monat von 09.30-10.30 Uhr)
- Nach bestandener Prüfung den P-Schein bei der Führerscheinstelle abholen
Praktische Einweisung bei „BSmobil Taxi GmbH “, Berliner Str.52c, 38104 Braunschweig, Tel. 0531/310 58 06
Kosten des Taxenscheines
- Antragsgebühr (Straßenverkehrsamt) 42,60
- Führungszeugnis (Straßenverkehrsamt) 13,00
- Prüfungsgebühr (Rathaus) 32,00
- Amtsärztliches Attest 95,00
weitere Informationen bei Herrn Reiher Tel: 0531/ 310 58 06,
eMail: BSmobil@t-online.de
BSmobil Taxi GmbH, Berliner Str.52c, 38104 Braunschweig Impressum